Für Campingplätze in Schleswig-Holstein gelten gesetzliche Vorschriften (Campingplatzverordnung und Brandschutzverordnung). Diese besagen, dass zwischen allen Schlafstätten mindestens 3 m Brandschutzabstand eingehalten werden müssen. PKW’s, in denen nicht übernachtet werden, sind ausgenommen! Daher ist es bei uns vorgegeben, wie man sich auf jedem Platz aufstellt. Bei etwa 50% unserer Plätze stehen die Wohnwagen / Wohnmobile quer (also im rechten Winkel) zum jeweiligen Fahrweg. Vorzelte bzw. Markisen zeigen dann in Richtung Osten, was auch einen gewissen Windschutz bietet. Auf allen übrigen Plätzen stehen die Wohnwagen bzw. Wohnmobile längs (also parallel) zum Weg. Vorzelte und Markisen weisen dann in Richtung Süden zum Strand.